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   BAG, 12.10.1962 - 1 AZR 379/61   

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BAG, 12.10.1962 - 1 AZR 379/61 (https://dejure.org/1962,651)
BAG, Entscheidung vom 12.10.1962 - 1 AZR 379/61 (https://dejure.org/1962,651)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 1962 - 1 AZR 379/61 (https://dejure.org/1962,651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 13, 240
  • NJW 1963, 506
  • NJW 1963, 507
  • DB 1963, 205
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 202/59

    6-Wochen-Frist - Fortzahlung des Gehalts - Eintritt des unverschuldeten Unglücks

    Auszug aus BAG, 12.10.1962 - 1 AZR 379/61
    Auf 1 o, 1959, § 55 S. 529 f .J VBerfGE l. 299 /512?; 10, 25j- /2-147j 11, 126 /JyS/; BAG 10, 7 /IV7 - AP Nr. 20 zu § 65 HGB rnuust Ann, v. A. Hueck).
  • BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 478/57

    Betriebsabteilung - Personelle Einheit - Organisatorische Abgrenzbarkeit -

    Auszug aus BAG, 12.10.1962 - 1 AZR 379/61
    Benachteiligt wären die vor allem im Handwerk vorkomrnenden Kleinbetriebe, weil diese die technischen, praktischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine eigene Lehrlingsabteilung im Sinne einer Betriebsabteilung (vgl. dazu BAG AP Nr. 13 zu § 13 KSchG) in aller Regel nicht schaffen können.
  • Drs-Bund, 04.12.1957 - BT-Drs III/51
    Auszug aus BAG, 12.10.1962 - 1 AZR 379/61
    a) Als sicher ergibt sich aus den Gese tzosma teria.1.icn 1-" diglich, daß der Gesetzgeber den Arbeitszei tschutz der jugendlichen gegenüber dein bisherigen Recht allgemein hat verbessern wollen (vgl» BT-Drucks III/51? 3, lo und 2 2 7 Dies ist aber, nie soeben ausgeführt, auch dann der Fall, wenn § 10 Abs, 4 JArbSchG nicht dahin aufgefaßt wird, daß er ein Beschul"tigungsverbot für Jugendliche am .arbeitsfreien Tag der Erwachsenen beinhalte.
  • BAG, 15.01.1981 - 2 AZR 943/78

    Probezeit

    Sie können nur in Betracht kommen, wenn der aus ihnen herzuleitende Wille der gesetzgebenden Organe im Gesetz einen, wenn auch nur unvollkommenen Ausdruck gefunden hat; die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift darf nur unterstützend in sofern herangezogen werden, als sie ein auf anderem Wege ermitteltes Ergebnis bestätigt (Enneccerus/Nipperdey, All gemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl., 1959, § 55 I [S. 329 f.]; BVerfGE 1, 299 [312]; BAG vom 12.10.1962 - 1 AZR 279/61 - BAG 13, 240 [247] = AP Nr. 1 zu § 10 JugArbSchutzG [zu B I 3 der Gründe] m.w.N.).
  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auf diese Vorstellung der Bundesregierung kommt es aber nicht an, weil sie im Betriebsverfassungsgesetz keinen, und sei es auch nur unvollkommenen, Niederschlag gefunden hat (vgl.BVerfGE 11, 126 [13015 BAG 13, 240 [247-248] = AP Nr. 1 zu § 10 JugArbSchutzG [ unter I 3]; Enneccerus- Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl., 1. Halbband § 55).
  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 332/91

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

    Wortlaut, systematischer Zusammenhang und Zweck dieser Vorschrift als für die Auslegung eines Gesetzes maßgebliche Kriterien (BAGE 13, 240, 243 ff. [BAG 12.10.1962 - 1 AZR 379/61] = AP Nr. 1 zu § 10 JugArb-SchutzG, zu B I 1 der Gründe) ergeben, daß erst nach förmlicher Zustellung der Zustimmung die Kündigung ausgesprochen werden kann.
  • BAG, 24.06.1980 - 6 AZR 1020/78

    Berufungsurteil - Tatbestand - Bezugnahme auf den Tatbestand - Unstreitiger

    Von der Entstehungsgeschichte darf nur zurückhaltend und unterstützend Gebrauch gemacht werden, wenn sie ein auf anderem Wege ermitteltes Ergebnis bestätigt (vgl. BAG 13, 240 â- [252] = AP Nr. 1 zu § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz [zu II.1, der Gründe] und BAG 18, 278 [282 ff.] = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung) .
  • LAG Köln, 18.09.1998 - 12 Sa 549/98

    Arbeitszeit: Anrechnung von Wegezeit und die während der Berufsschule anfallenden

    Dies ist zu Recht allgemein anerkannt; denn für den Auszubildenden darf durch den Berufsschulbesuch kein Entgeltausfall eintreten (LAG Frankfurt Urteil vom 09.12.1987 - 2 Sa 454/87 -, a.a.O.; BAG Urteil vom 12.10.1962 - 1 AZR 379/61 - AP Nr. 1.
  • BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 746/78

    Nebentätigkeitsvergütungen - Künstlerische Tätigkeiten - Künstlerische

    Der Begriff "künstlerische Tätigkeit" ist vielmehr unabhängig von dem Kunstbegriff in Art. 5 Abs. 3 GG eigenständig unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs entsprechend dem Sinn und Zweck der Nebentätigkeitsverordnung auszulegen und anzuwenden (zur Auslegung von Rechtsnormen vgl. ByerfGE 1, 299 [312]; 10, 234 [244]; 11, 126 [130]; BAG 18, 345 - AP Nr. 4 zu § 5 BUrlG; BAG 13, 240 = AP Nr. 1 zu § 10 JArbSchG; BAG 13, 1 = AP Nr. 19 zu § 1 HausarbtagsG NRW; BAG 10, 7 = AP Nr. 20 zu § 63 HGB; BAG AP Nr. 14 zu § 1 LFZG; Enneccerus- Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Bearbeitung, Band 1/1, S. 331 ff.).
  • BVerwG, 15.07.1964 - V C 130.62

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 4 S. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

    Dieser Auslegung hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 12. Oktober 1962 (1 AZR 379/61) den Vorzug gegeben; z.T. wird diese Ansicht auch im Schrifttum vertreten.
  • BVerwG, 08.07.1964 - V C 1.62

    Zulässigkeit einer Beschäftigung von jugendlichen Arbeitnehmern ab 16 Jahren an

    Dieser Auslegung hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 12. Oktober 1962 (1 AZR 379/61) den Vorzug gegeben; z.T. wird diese Ansicht auch im Schrifttum vertreten.
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